Schlagwortarchiv für: Pflegende

Pflegende Angehörige – Ratgeber für die häusliche Pflege

Pflegende Angehörige – wie Sie diese Herausforderung meistern

Pflegende Angehörige – Sie haben keine geregelten “Arbeitszeiten” und arbeiten häufig bis an die Grenze zur Erschöpfung. Urlaub? Dieses Wort kennen sie meist nicht. Die Pflege eines Menschen, der einem sehr nahe steht, ist nicht nur ausgesprochen Verantwortungsvoll, sondern kann auch sehr anstrengend und kräfteraubend sein. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen aufzeigen, wo Sie Hilfe und Unterstützung finden können.

Für die Pflege Zuhause sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen

Ein großer Teil der Pflegebedürftigen wollen – verständlicherweise – nicht in ein Pflegeheim. Die Alternative hierzu ist die Pflege in den eigenen vier Wänden. Damit die Pflegekasse Leistungen erbringt, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, die man unbedingt beachten sollte:

Der Pflegebedürftige Mensch benötigt einen Pflegegrad von Stufe 2 bis 5.

Die Pflege muss in einem häuslichen Umfeld stattfinden. Hierzu zählen die Wohnung des Pflegebedürftigen oder das häusliche Umfeld der pflegenden Person. Alternativ kann die Pflege auch innerhalb eines betreuten Wohnens durchgeführt werden.

Die Pflege darf nicht gegen Bezahlung erfolgen und darf also nicht erwerbsmäßig sein. Der einzige finanzielle Ausgleich, den der Pflegende erhalten darf, ist das Pflegegeld, das von der Pflegekasse bezahlt wird.

Die Pflege muss eine Mindestzeit umfassen. Diese beträgt 10 Stunden pro Woche. Diese kann auch an mehreren Pflegebedürftigen ausgeführt werden. Man nennt dies die Additionspflege.

Es sollte also unbedingt im Vorfeld geklärt werden, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. 

Bevor Sie die häusliche Pflege übernehmen, sollten Sie vorab einige persönliche Fragen klären

Prüfen Sie Ihre finanzielle Situation. Möglicherweise muss für die Pflege die Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgegeben werden. Kann eine Freistellung vom Arbeitsplatz über einen gewissen Zeitraum erfolgen?

In welcher Verfassung befinden Sie sich? Können Sie die Pflege physisch und psychisch bewältigen? Wieviel Zeit benötigt die tägliche Pflege? Gibt es im Verwandten- oder Freundeskreis Menschen, von denen Sie unterstützt werden können? Benötigen Sie einen Pflegedienst?

Ist die häusliche Situation so ausgerichtet, dass eine Person gepflegt werden kann? Besteht Barrierefreiheit? Können eventuelle Umbaumaßnahmen in der Wohnung durchgeführt werden? Werden bestimmte Hilfsmittel für die Pflege benötigt? Dazu zählen beispielsweise Rolstühle, Rolator, Pflegebetten und Verbrauchsartikel (Inkontinenzartikel, Einmalhandschuhe).

Welche Vollmachten benötigen Sie? Ohne eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht können Sie nicht im Namen des Pflegebedürftigen handeln! Existiert ein Schwerbehindertenausweis oder wurde dieser beantragt? Gibt es in der Umgebung Einrichtungen wie Schwimmbäder oder andere Bewegungsangebote? Können Kontakte geknüpft werden, um eine Vereinsamung zu verhindern?

Leistungen und Zuschüsse für die Finanzierung der häuslichen Pflege

Ob es Sie als pflegender Angehöriger oder als Pflegebedürftiger betrifft – Pflege ist kostenintensiv. Deshalb ist es wichtig, was an finanziellen Zuschüssen und Erstattungen möglich ist. Als Pflegebedürftiger hat man Anspruch auf Leistungen, die den Alltag erleichtern – diese Kosten sollten nicht alleine durch Sie getragen werden.

Die Grundvoraussetzung für Zuschüsse und Erstattungen bei Pflegebedürftigkeit ist die Beantragung eines Pflegegrades. Dieser wird über die Pflegekasse an den medizinischen Dienst weitergeleitet, der darüber entscheidet, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und in welchem Maße Pflegebedürftigkeit besteht. Wurde der Pflegegrad festgestellt, stehen einem folgende Leistungen zu:

Pflegegeld, das beantragt werden muss. Je nach Pflegegrad fallen diese Leistungen unterschiedlich hoch aus.

Pflegesachleistungen. Darunter fallen auch die Nutzung eines Pflegedienstes oder eine Tagespflege.

Entlastungsbeträge. Das sind Gelder, die allen Pflegegraden zustehen und für Betreuungsleistungen genutzt werden.

Pflegehilsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind wie Bettunterlagen oder Mittel zu Desinfektion. Für diese Hilfsmittel steht ein Pauschalbetrag von monatlich 40 EUR zur Verfügung.

Hilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegebetten.

Pflegende Angehörige – Wichtige Anlaufstellen für Information und Beratung

Wenn Sie sich entschieden haben, die Pflege Ihres Angehörigen zu übernehmen, dann geht es Schritt für Schritt an die Organisation. Im folgenden möchten wir Ihnen hierzu die wichtigsten Anlaufstellen auflisten.

Die behandelnden Ärzte wir Hausarzt, Facharzt oder Klinik.

Die Krankenkassen (gesetzlich oder privat) oder die Pflegekasse bieten Ihnen eine Pflegeberatung.

Pflegedienste, Krankenhäuser oder Reha-Einrichtungen verfügen meist über einen sozialen Dienst.

Das Bundesministerium für Gesundheit bietet Bürgern über eine Hotline die Möglichkeit, Fragen zum Thema Kranken- oder Pflegekassen zu beantworten.

Wenn es um die Beantragung von Sozialleistungen geht, ist das Sozialamt eine wichtige Anlaufstelle.

Darüber hinaus verfügt jedes Bundesland über Pflegestützpunkte, die zu allen Belangen der Pflege eine kostenlose Beratung anbieten.